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Begriffsbestimmung für die Leistungsarten der Reinigung
(von Textilien und dergleichen in organischen Lösungsmitteln RAL 990 A)
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Vollreinigung
1.1. Das Vorsortieren des Reinigungsgutes nach Farbe, Art, Verschmutzungsgrad und
erkennbaren Eigenarten durch einfache Warenschau oder unter Berücksichtigung von
Pflegekennzeichen.
1.2. Die Grundreinigung des Reinigungsgutes in einem der Warenart angemessenen
Flottenverhältnis unter Einsatz von Spezialmaschinen und geeignetem Lösungsmitteln (z. B.
Kohlenwasserstoffen, Benzinkohlenwasserstoffen, Fluorkohlenwasserstoffen), die in Verbindung mit
waschaktiven Substanzen (sogenannten Reinigungsverstärkern) lösungsmittel- und wasserlöslichen
Schmutz zu lösen und Pigmentschmutz abzutragen vermögen.
Abschließend sind ggf. Nachausrüstungen (z. B. Appretieren, Hydrophobieren, usw.)
durchzuführen.
1.3. Das Fleckenentfernen (Detachieren) nach Kontrolle auf vorhandene Verfleckungen
entweder vor der Grundreinigung oder im Anschluss daran. Es umfasst eine sachgerechte
Behandlung zur Beseitigung entfernbarer bzw. noch verbliebener Flecke (einschließlich sogenannter Nassnachbehandlung).
1.4. Das gebrauchsfertige Aufarbeiten der gereinigten Gegenstände durch Formdämpfen und/oder Maschinen- und erforderlichenfalls Handbügeln.
Kleiderbad
2.1. Das Vorsortieren des Reinigungsgutes gemäß 1.1.
2.2. Die Grundreinigung wie in Abschnitt 1.2. ggf. mit anschließender Beseitigung
leicht entfernbarer Verfleckungen mit einfachen Mitteln. Eine Nachausrüstung entfällt.
2.3. Das Gebrauchsfertige Aufarbeiten der gereinigten Gegenstände durch
Formdämpfen oder Maschinenbügeln. Ein Handbügeln entfällt.
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